§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde", „Veranstalter" oder „Partner") über den Druck und Versand personalisierter Hardtickets sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden folgende Leistungen:
- Individualisierung von Hardtickets mit Daten aus dem vom Kunden genutzten Ticketing-System,
- Druck der individualisierten Hardtickets nach den in § 4 genannten Spezifikationen,
- Versand der gedruckten Hardtickets an die vom Kunden bzw. dessen Endkunden angegebene Postanschrift in Deutschland und Europa,
- optional: Neuversand bei Rückläufern (siehe § 7),
- optional: Zweitdruck und -versand bei Ticketverlust (siehe § 8).
(2) Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:
- Die grafische Gestaltung und das Design der Ticketlayouts. Der Kunde stellt vollständig gestaltete, druckfertige Ticketlayouts gemäß § 4 zur Verfügung.
- Endkundensupport gegenüber Ticketkäufern, insbesondere die Beantwortung von Veranstaltungs- oder Bestellanfragen einzelner Ticketkäufer per E-Mail oder Telefon.
§ 3 Technische Anbindung und Konfiguration
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter pro Veranstalter einen individuellen API-Schlüssel seines Ticketing-Systems zur Verfügung. Dieser Schlüssel ist technische Voraussetzung für den Zugriff auf alle für die Ticketerstellung und den Versand erforderlichen Bestelldaten.
(2) Der Anbieter richtet auf Basis des bereitgestellten API-Schlüssels eine technische Schnittstelle (Webhook) ein, über die Bestelldaten automatisiert an die Druck- und Versandinfrastruktur übermittelt werden.
(3) Der Kunde erhält einen Manager-Zugang zur Konfigurationsoberfläche des Anbieters. In dieser Oberfläche kann der Kunde:
- Veranstaltungen anlegen (jeweils mit Name und ID gemäß seinem Ticketing-System),
- beliebig viele Ticketlayouts konfigurieren,
- Ticketlayouts mit den passenden Tickettypen seines Ticketing-Systems verknüpfen.
(4) Jedes Ticketlayout muss mit mindestens einem Datenfeld für einen QR-Code individualisiert werden.
(5) Der Kunde ist für die korrekte Einrichtung der Veranstaltungen, Ticketlayouts und deren Verknüpfung mit den Tickettypen seines Ticketing-Systems verantwortlich. Fehler, die auf eine fehlerhafte Konfiguration durch den Kunden zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
§ 4 Spezifikationen der Hardtickets
(1) Hardtickets werden in folgender Spezifikation produziert:
| Eigenschaft |
Spezifikation |
| Format |
DIN Lang (86 mm × 210 mm) mit 3 mm Beschnitt |
| Papier |
250 g/m² Offsetdruckpapier oder 250 g/m² Bilderdruck matt |
| Farbigkeit |
CMYK, 2-seitig, keine Sonderfarben |
| Design-Vorlage |
PDF (PDF/X-4 im angegebenen Format) oder JPEG mit mindestens 1.016 × 2.550 Pixel |
(2) Vom Kunden bereitgestellte Vorlagen, die diesen Spezifikationen nicht entsprechen, kann der Anbieter zurückweisen oder nach Rücksprache mit dem Kunden in nicht zugesicherter Qualität verarbeiten.
§ 5 Erzeugung und Druck der Hardtickets
(1) Jede über die Schnittstelle empfangene Bestellung wird automatisiert auf Relevanz für den Hardticket-Versand geprüft. Eine Bestellung wird verarbeitet, wenn:
- als Versandart „Hardticket" gewählt wurde, und
- für den gekauften Tickettyp ein freigegebenes Ticketlayout konfiguriert ist.
(2) Sind diese Bedingungen erfüllt, werden die personalisierten Tickets erzeugt und an die Druckerei übermittelt.
(3) Für die Erstellung des Lieferscheins wird die Postanschrift des Ticketkäufers verwendet. Enthält die Bestellung eine abweichende Versandanschrift, wird diese genutzt. Versandanschriften werden ungeprüft übernommen.
(4) Der Druck erfolgt in der Regel zweimal wöchentlich, üblicherweise montags und donnerstags. Fällt ein Drucktermin auf einen Feiertag, verschiebt sich der Drucklauf auf den nachfolgenden Werktag (Montag bis Freitag). Der Anbieter ist berechtigt, die Drucktermine bei Bedarf anzupassen, sofern dadurch keine zugesicherten Lieferzeiten unterschritten werden.
§ 6 Versand
(1) Der Versand der Hardtickets erfolgt in neutralen Umschlägen unversichert über die Deutsche Post AG.
(2) In einem Versandkuvert befinden sich bis zu acht (8) Tickets sowie ein personalisierter Lieferschein. Bestellungen mit mehr als acht Tickets werden auf mehrere Sendungen aufgeteilt oder im Rahmen eines abweichenden Versandformats (z. B. Ticketpaket) zugestellt; entsprechende Konditionen werden separat vereinbart.
(3) Die Zeitspanne zwischen Eingang der Bestellung beim Anbieter und Auslieferung in den Briefkasten des Ticketkäufers kann bei Versand innerhalb Deutschlands bis zu zehn (10) Werktage betragen. Bei Versand in das europäische Ausland kann die Zustellung länger dauern. Eine bestimmte Zustellzeit wird nicht zugesichert; maßgeblich sind die jeweiligen Beförderungszeiten der beauftragten Post- bzw. Paketdienstleister.
(4) Da der Versand unversichert erfolgt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Zustellung oder den Verbleib einer Sendung. Die Regelungen in § 8 und § 15 bleiben unberührt.
§ 7 Retouren / Rückläufer
(1) Kann eine Sendung nicht zugestellt werden und gelangt als Rückläufer zum Anbieter zurück, informiert der Anbieter den Kunden unter Angabe des Adressaten und der Bestellnummer.
(2) Der Kunde kann dem Anbieter eine korrigierte Anschrift mitteilen, woraufhin die Bestellung erneut versendet wird.
(3) Der Neuversand ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Die hierfür anfallenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Einzelvertrag.
§ 8 Ticketverlust auf dem Transportweg
(1) Geht eine Sendung aus unbekannten Gründen nicht beim Empfänger ein, ist eine erneute Zustellung der ursprünglichen Tickets in der Regel nicht möglich.
(2) Der Anbieter empfiehlt in diesen Fällen, die Barcodes der betroffenen Tickets im Ticketing-System zu invalidieren und neue Codes zu erzeugen.
(3) Ein erneuter Druck und Versand mit geänderten Codes kann über die Service-Plattform des Anbieters beauftragt werden. Der erneute Versand wird wie eine reguläre Bestellung gemäß den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
§ 9 Stornierung
(1) Sobald eine Bestellung an die Produktionsinfrastruktur des Anbieters übermittelt wurde, beginnt die Erzeugung der Druckdaten und deren Übermittlung an die Druckerei. Eine Stornierung über die Service-Plattform des Anbieters ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
(2) Die für die übermittelte Bestellung anfallenden Kosten werden in jedem Fall fällig und in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Stornierung des Ticketkaufs durch den Ticketkäufer; eine solche Stornierung wird ausschließlich technisch und kaufmännisch durch den Kunden geregelt.
§ 10 Support
(1) Für Fragen zu Produktion, Versand und Nutzung der Service-Plattform stellt der Anbieter dem Kunden funktionale Kontaktadressen zur Verfügung. Diese werden dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt.
(2) Anfragen per E-Mail werden in der Regel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Eine darüber hinausgehende Reaktions- oder Lösungszeit wird nicht zugesichert.
(3) Endkundensupport gegenüber Ticketkäufern ist nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters (vgl. § 2 Abs. 2).
§ 11 Verfügbarkeit und Datensicherung
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Service-Plattform einschließlich der Schnittstelle zum Ticketing-System von 99,99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen hiervon sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder durch Dritte zu vertretender Umstände (insbesondere Ausfälle des vom Kunden genutzten Ticketing-Systems oder der eingesetzten Cloud- und Versanddienstleister).
(2) Eine Sicherung der Datenbank erfolgt regelmäßig einmal täglich. Druckfertige PDF-Dateien werden in einem cloudbasierten Objektspeicher gesichert.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, an der Konfiguration und laufenden Nutzung der Leistungen des Anbieters mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, dass:
- der Kunde einen Mitarbeiter als Ansprechpartner benennt, der für Fragen und Entscheidungen durchgehend verfügbar ist und auftretende Fragen kurzfristig beantworten kann,
- der Kunde die in § 3 genannten technischen Zugangsdaten und Konfigurationen vollständig und richtig bereitstellt,
- der Kunde dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig übermittelt,
- der Kunde sicherstellt, dass die im Ticketing-System hinterlegten Bestelldaten (insbesondere Versandanschriften) korrekt und vollständig sind.
(2) Verzögerungen, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Anbieter dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
§ 13 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die für die Leistungen des Anbieters zu zahlende Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. Die dort genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Druck und Versand von Hardtickets wird monatlich abgerechnet. Grundlage der Abrechnung sind die vom Ticketing-System des Kunden übermittelten Bestelldaten, abgeglichen mit dem internen Druck- und Versand-Reporting des Anbieters.
(3) Jede Rechnung enthält im Anhang eine Übersicht aller im Abrechnungszeitraum gedruckten und versendeten Tickets.
(4) Die Rechnung wird in elektronischer Form an die vom Kunden hinterlegte Rechnungsadresse zugestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
(5) Sind die vereinbarten Preise auf Grundlage der Portokosten der Deutschen Post AG oder eines anderen Logistikdienstleisters kalkuliert, ist der Anbieter berechtigt, die Preise im Falle einer Änderung dieser Portokosten neu zu kalkulieren. Der Anbieter wird den Kunden über entsprechende Anpassungen rechtzeitig vor deren Inkrafttreten informieren.
§ 14 Folgen verspäteter Zahlungen
(1) Mit Verstreichen des Zahlungsziels kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(2) Der Rechnungsbetrag wird während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins verzinst. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden bis zum vollständigen Eingang der Zahlung noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
(3) Insbesondere im Falle des Verlusts von Hardtickets auf dem Versandweg ist die Haftung des Anbieters auf die Erstattung der angefallenen Druck- und Versandkosten für die betroffenen Tickets begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
- bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Handeln,
- im Rahmen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie,
- bei Anwendbarkeit anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt oder durch Umstände im Verantwortungsbereich Dritter (insbesondere Ausfälle des vom Kunden genutzten Ticketing-Systems, Ausfälle eingesetzter Cloud- oder Versanddienstleister, Streiks bei Postdienstleistern) verursacht werden.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [Frist einfügen] zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug ist,
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt,
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
(4) Bei Beendigung des Vertrags werden noch nicht ausgeführte Bestellungen, deren Druckdaten bereits an die Druckerei übermittelt wurden, regulär abgerechnet (vgl. § 9).
§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Sitz des Anbieters], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.