Allgemeine Geschäftsbedingungen Festivalclub


Höme – Für Festivals GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Festivalclub (Stand: 21. März 2024) 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ergänzen einzelvertragliche Vereinbarungen („Einzelvertrag“) zwischen dem Kunden („Veranstalter“) und Höme – Für Festivals GmbH, geschäftsansässig: c/o Bildau & Bussmann, Gerichtstrasse 23, 13347 Berlin („Höme“) und die Nutzungsbedingungen für das „Netzwerk“, einsehbar unter https://hoemepage.com/bedingungen/nutzungsbedingungen-netzwerk/. Bestimmungen eines Einzelvertrags haben bei Widersprüchen gegenüber diesen AGB und dem Nutzungsvertrag für das Netzwerk Vorrang; die AGB haben Vorrang gegenüber dem Nutzungsvertrag für das Netzwerk. Einzelvertragliche Vereinbarungen, die AGB und der Nutzungsvertrag für das Netzwerk werden nachstehend zusammen als „Vertrag“ bezeichnet. 

1.2 Der Veranstalter und Höme werden gemeinsam auch „Parteien“ und einzelne „Partei“ genannt.

1.3 Geschäftsbedingungen des Veranstalters gleich welcher Art finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Höme der Einbeziehung solcher Bedingungen des Veranstalters in dem Vertrag nicht ausdrücklich widerspricht. 

1.4 Das Angebot von Höme nach dem Vertrag richtet sich allein an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Veranstalter versichert demgemäß, dass der Abschluss des Vertrages seiner gewerblichen, geschäftlichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist. 

2. Vertragsgegenstand „Festivalclub“

2.1 Gemäß gesonderter Vereinbarung stellt Höme dem Veranstalter unter Einbeziehung dieser AGB und des Nutzungsvertrages für das Netzwerk eine internetbasierte Software für den Vertrieb von Tickets und Merchandise für Veranstaltungen („Portal-Software“) sowie darüber hinaus weitere Services, je nach aktuellem Angebot, in einem registrierungspflichten B2B-Bereich zur Verfügung (Portal-Software und weitere Services insgesamt „Festivalclub“). Veranstalter haben sich für den Festivalclub zunächst zu registrieren, um diesen nutzen zu können. Höme stellt dem Veranstalter die Software unter einer eigenen Subdomain als Plattform zur Nutzung zur Verfügung. Der Veranstalter hat zudem die Möglichkeit, diese über einen iFrame direkt auf seiner eigenen Website einzubinden. Im Rahmen dieser Nutzungseinräumung unterstützt Höme den Veranstalter durch ergänzen Leistungen, soweit dies im Vertrag vereinbart ist.

2.2 Der Festivalclub ermöglicht Veranstaltern über die im Einzelvertrag genannten Onlineplattformen bzw. Apps, Eigenvermarktung sowie den Vertrieb von Tickets und Merchandise-Artikeln an Endkunden zu betreiben. 

3. Registrierung für den Festivalclub

3.1 Die Nutzung des Festivalclubs setzt zunächst den Abschluss eines Nutzungsvertrages für die unentgeltliche Nutzung des Netzwerks voraus.

3.2 Der Zugang zum Festivalclub erfolgt über einen Internetzugang des Veranstalters. Dem Veranstalter wird ein Zugang zum Festivalclub gewährt. Höme richtet hierzu als Erweiterung zu dem unentgeltlichen Nutzer-Account für den Veranstalter ein Kundenkonto für den Bereich Festivalclub ein. 

3.3 Vor dem erstmaligen Zugang Festivalclub durchläuft der Veranstalter einen Registrierungsprozess, in dem, ergänzend zur erfolgten Portal-Registrierung, einige kundenspezifische Informationen für den Festivalclub abgefragt werden (z.B. Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung, USt-Identifikationsnummer, Rechnungsadresse). Die Datenerhebung im Rahmen der Registrierung dient der ordnungsgemäßen Erfassung des Veranstalters bei Höme und der Gewährung einer reibungslosen Vertragsdurchführung für den Bereich Festivalclub. Eine erfolgreiche Einrichtung des Veranstalters als Voraussetzung für die Nutzung des Festivalclubs ist nur bei vollständigem und korrektem Ausfüllen der kenntlich gemachten Pflichtfelder möglich. Der Veranstalter wird die Angaben wahrheitsgemäß vornehmen. Höme ist berechtigt, während des Registrierungsprozesses oder jederzeit im Laufe der späteren Vertragsdurchführung, Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug) über die vom Veranstalter getätigten Angaben oder deren Aktualität zu verlangen. Höme behält sich vor, jederzeit nach der Registrierung, zusätzliche Informationen bezüglich des Veranstalters sowie gegebenenfalls der Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu verlangen (dazu gehören bspw. Produktbeschreibungen, Website-Adressen, Bankkontodaten oder sonstige Zahlungsinformationen, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Ausweis- oder Führerscheinnummer, Herkunftsland, Kopien von staatlichen Ausweisdokumenten und andere personenbezogene Daten) und mit Dritten zu teilen, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Spätere Änderungen der erfassten Daten wird der Veranstalter Höme unverzüglich schriftlich oder in Textform mitteilen oder in seinem passwortgeschützten Kundenkonto selbst aktualisieren. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass Höme im Einzelfall zur Vertragsabwicklung personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Veranstalters verarbeitet (hierzu wird auf das Informationsschreiben gemäß Art. 13, 14 DSGVO in Anlage 1 zu diesen AGB verwiesen). 

3.4 Höme behält sich das Recht vor, bei begründetem Anlass (bspw. wenn der Veranstalter aus Sicht von Höme keine genügende Informationsgrundlage schaffen kann) die Registrierung eines Veranstalters abzulehnen, abzubrechen bzw. zu widerrufen und ggf. den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 

3.5 Sofern dem Veranstalter von Höme ein vorläufiges Passwort für sein Kundenkonto im Bereich Festivalclub zugewiesen wird, ist der Veranstalter verpflichtet, dieses unverzüglich nach der Registrierung (Ziff. 3.2) zu ändern und durch ein eigenes, sicheres Passwort zu ersetzen. Sofern der Veranstalter im Rahmen des Registrierungsprozesses ein eigenes Passwort setzen kann, wird er ein sicheres Passwort wählen. Der Veranstalter wird seine Zugangsdaten geheim halten, nicht an Dritte weitergeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren. Sollte der Veranstalter seine Zugangsdaten verlieren oder besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben und/oder dessen Kundenkonto nutzen oder einsehen können, wird der Veranstalter dies Höme unverzüglich schriftlich oder in Textform mitteilen und sein Passwort unverzüglich ändern, um einen Missbrauch oder Einsehen seines Kundenkontos durch Dritte abzuwenden. Höme behält sich das Recht vor bei begründetem Verdacht den Veranstalter aufzufordern, Passwörter zu erneuern oder entsprechende Passwörter selbst zu erneuern. Für einen Missbrauch des Kundenkontos und einen hieraus dem Veranstalter etwaig entstehenden Schaden ist Höme nicht verantwortlich; etwas Anderes gilt nur, wenn dieser Missbrauch auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von Höme beruht. 

3.6 Der Veranstalter hat die Möglichkeit, für seine Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter und sonstigen Hilfspersonen, selbständig eigene Benutzerkonten – als Unterkonten zum Kundenkonto des Veranstalters – einzurichten. Der Veranstalter ist für diese Benutzerkonten in gleichem Maße wie für sein Kundenkonto (Ziff. 3.4) verantwortlich. Regelungen in diesen AGB, die das Kundenkonto des Veranstalters betreffen, umfassen stets auch die dem Kundenkonto des Veranstalters zugewiesenen Benutzerkonten. 

3.7 Vorbehaltlich der Ziff. 3.5 ist die dem Veranstalter über dessen Kundenkonto gewährte Nutzungsmöglichkeit des Festivalclubs ist ein höchstpersönliches Recht des Veranstalters. Es ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung durch Höme weder auf Dritte übertragbar noch vererblich. Jede Weitergabe der Zugangsdaten zum Festivalclub sowie jede sonstige Überlassung der Nutzungsmöglichkeit der oder die Gestattung der Einsichtnahme in den Nutzungsbereich des Festivalclubs durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung durch Höme. Ohne entsprechende Zustimmung begründet die unrechtmäßige Überlassung oder Gestattung der Einsichtnahme eine Verletzung des Vertrages und ein einseitiges, außerordentliches Kündigungsrecht seitens Höme. 

4. Funktionalitäten der Portal-Software 

4.1 Die Portal-Software es dem Veranstalter unter anderem, eine oder mehrere Veranstaltungen anzulegen, zu planen und zu verwalten, veranstaltungsbezogene Transaktionen zu organisieren und abzuwickeln, Tickets über Höme an End-Kunden zu versenden sowie die Einlasskontrolle bei der Veranstaltung zu unterstützen. Als „End-Kunde“ gilt jede natürliche oder juristische Person sowie jede sonstige (teil-)rechtsfähige Personenmehrheit, die Tickets für Veranstaltungen oder andere Produkte oder Angebote des Veranstalters erwirbt, bereits erworben hat oder sich hierüber informiert. Als Veranstaltung gilt jedes zeitlich begrenzte Ereignis, dessen Teilnahme, Zutritt oder Besuch ein Ticket bedarf unabhängig davon, ob dieses Ereignis physisch oder virtuell stattfindet (z.B. jede künstlerische, kulturelle, sportliche oder anderweitige Veranstaltung oder Darbietung sowie jedes sonstige Ereignis). Als eine Veranstaltung gilt ebenfalls eine Vielzahl gleichgelagerter Veranstaltungen, zu dessen Teilnahme, Zutritt oder Besuch lediglich ein Ticket erforderlich ist (bspw. Saisonticket oder Mehrfacheintritte). Als Ticket gilt der mittels der Portal-Software erstellte Nachweis über die Zugangsberechtigung des End-Kunden zu einer Veranstaltung (elektronisch oder physisch („Hard Ticket“)). 

4.2 Über die in Ziff. 4.1 genannten Leistungen hinausgehende Funktionalitäten, Leistungen und Services, wie z.B. im Bereich des Marketings, werden gemäß gesonderten Vereinbarungen geregelt, wobei zusätzliche Kosten entstehen können. 

4.3 Die Planung, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung obliegt allein dem Veranstalter; allein zwischen dem Veranstalter und dem End-Kunden kommt ein Vertrag über die Durchführung und die Teilnahme des End-Kunden an einer Veranstaltung zustande. Die End-Kunden werden hierauf im Rahmen des Verkaufsprozesses durch den Veranstalter ausdrücklich hingewiesen. Der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter und End-Kunde erfolgt mit der korrekten Verbuchung über die Portal-Software und Versendung einer Transaktionsbestätigung an den End-Kunden. Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Veranstalter nicht zur Vereinnahmung von Entgelten. 

4.4 Die Portal-Software ermöglicht es dem Veranstalter, die den End-Kunden berechneten Preise und Gebühren („End-Kunden-Entgelte“) nach pflichtgemäßem Ermessen frei festzulegen. Der Veranstalter kann einzelne Tickettypen bilden und diese unterschiedlich bepreisen. Er kann ferner weitere, den Ticketpreis ergänzende und dem End-Kunden bei der Bestellung zusätzlich zu berechnende (fixe und/oder variable) Gebühren und deren Höhe festlegen. 

4.5 Der Veranstalter ermächtigt Höme ausdrücklich dazu, sofern dies nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen von Höme geboten erscheint, (i) den Vertragsschluss zwischen dem Veranstalter und einem End-Kunden zu unterbinden bzw. abzulehnen und (ii) Stornierungsanfragen, Umbuchungen und Rückbuchungen (Chargebacks) von End-Kunden entgegenzunehmen, zu genehmigen, anzufechten, zu bearbeiten und abzuwickeln oder aus eigener Initiative einzelne oder mehrere Tickets zu stornieren. 

4.6 Der Veranstalter anerkennt, dass Höme – ohne Begründung einer dahingehenden Rechtspflicht gegenüber dem Veranstalter – ein Sicherheitssystem zum Schutz der Integrität der unter Nutzung der Portal-Software abgewickelten Transaktionen unterhält und aus diesem Grund bestimmte, insbesondere betrugsverdächtige, Transaktionen mit End-Kunden nicht ausgeführt werden und Höme berechtigt ist, Konto- und Zahlungskartendaten an Dritte zur Durchführung solcher Prüfungen zu übermitteln. 

4.7 Der Veranstalter wird im Rahmen seines Angebots gegenüber End-Kunden allgemeine Geschäftsbedingungen, sonstige vertragliche Regelungen (z.B. spezifisch für die Veranstaltung geltende Bedingungen, Rückerstattungsrichtlinie) sowie Informationen und Hinweise (z.B. seine Datenschutzerklärung, Zugangsbeschränkungen, Einlassordnung) einbinden und im Verkaufsprozess zur Geltung bringen. Höme kann dem Veranstalter über den Festivalclub Vertragsbestandteile zur Verfügung stellen, die der Veranstalter als Bestandteil des Vertrages mit dem End-Kunden vorsehen kann. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, einzelne von Höme zur Verfügung gestellte Reglungen als Bestandteil des Vertrages mit dem End-Kunden vorzusehen. 

4.8 Die Tickets werden den End-Kunden grundsätzlich elektronisch zugestellt (z.B. Apple Wallet oder als per E-Mail übermitteltes PDF-Ticket). Sofern dies zwischen dem Veranstalter und Höme gesondert vereinbart ist, erhält der Veranstalter die Möglichkeit, den End-Kunden den Erwerb von Hard Tickets anstelle oder als Ergänzung zu den elektronischen Tickets anzubieten. Der Veranstalter kann dann die Hard Tickets nach Maßgabe dieses Vertrages mittels der Portal-Software in weiten Teilen frei gestalten. Der Veranstalter und explizit nicht Höme ist für den Druck und postalischen Versand, sowie die Verarbeitung von Retouren beim Vertrieb von Hard Tickets zuständig.

4.9 Höme hat die Portal-Software möglichst intuitiv gestaltet. Dem Veranstalter ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass er kein Benutzerhandbuch und keine sonstige ausformulierte oder graphische Benutzungsanleitung oder sonstige Schulungen für die Portal-Software von Höme erhält. 

4.10 Höme ist bemüht, das Angebot für den Festivalclub ständig inhaltlich zu erweitern, zu warten und zur Verfügung zu stellen. Der Festivalclub wird fortlaufend weiterentwickelt und unterschiedlichen Faktoren, wie den Anforderungen von Veranstaltern, den Anforderungen des Marktes sowie der technischen und wirtschaftlichen Situation nach sachgerechter Abwägung angepasst. Der Vertragsgegenstand umfasst daher den Festivalclub in der aktuellen Entwicklungsstufe. Der Veranstalter hat keinen Anspruch darauf, dass das diese in ihrem Inhalt und Umfang unverändert bleiben. Dies mag während der Vertragslaufzeit zu Änderungen der Benutzeroberfläche und/oder zu Änderungen (ggfs. Einschränkungen) von Funktionen der Portal-Software bzw. des Festivalclubs insgesamt führen. Soweit dem Veranstalter zusätzliche Software-Funktionen und ergänzende Dienstleistungen seitens Höme eingeräumt werden, finden diese AGB hierauf ebenfalls Anwendung (es sei denn, Höme hat die Nutzung dieser weiteren Software-Funktionen davon abhängig gemacht, dass der Veranstalter hierfür abweichende Nutzungsbedingungen akzeptiert). Höme behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach freiem Ermessen darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Veranstalter neue – d.h. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bestehende – (ggf. kostenpflichtige) Software-Funktionen und ergänzende Dienstleistungen angeboten werden. 

4.11 Sofern Höme dem Veranstalter Endgeräte (bspw. Laptops, Handys, Drucker, Scanner etc.) zur Verfügung stellt und nichts anderes vereinbart wird, verbleiben diese im Eigentum von Höme und müssen innerhalb von drei (3) Tagen nach der Durchführung der Veranstaltung ohne Aufforderung an Höme zurückgegeben werden. Werden die zur Verfügung gestellten Endgeräte nicht weiter spezifiziert, liegt die Auswahl der Endgeräte im Ermessen von Höme. Der Veranstalter ist verpflichtet die durch Höme zur Verfügung gestellten Geräte zu versichern. Für Schäden oder verloren gegangene Geräte haftet der Veranstalter.

5. Höme-Gebühren 

5.1 Für die Nutzung des Festivalclubs fallen die im Vertrag vereinbarten, von dem Veranstalter an Höme zu zahlende, Vergütungen an („Höme-Gebühren“). 

5.2 Vorbehaltlich ergänzender oder abweichender Vereinbarungen, berechnet Höme dem Veranstalter für die Erbringung seiner Leistungen die folgenden Höme-Gebühren: 

  • Nutzungsgebühr für den Festivalclub (ohne Ticketing);
  • System- bzw. Ticketgebühr; 
  • Warenkorbgebühr;  
  • Zahlungsabwicklungsgebühr; 
  • Rückbuchungsgebühr;
  • Gebühr für die Nutzung von Einlassgeräten:
  • Abwicklungsgebühr pro Ticket bei Nutzung der POS-Software von Höme.

Jede dieser nachfolgend näher umschriebenen Gebühren versteht sich zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Gebrauchssteuer und weiteren Steuern und Abgaben. Höme bemüht sich, alle Steuern, für die der Veranstalter verantwortlich ist, zu identifizieren und in ihren Rechnungen auszuweisen (Ziff. 6.2). 

5.3 Nutzungsgebühr für den Festivalclub (ohne Ticketing).

5.4 System- / Ticketgebühr: Die System- / Ticketgebühr fällt an für jedes verkaufte Ticket sowie festivalbezogene Transaktionen. Sie setzt sich aus einer fixen und/oder variablen Komponente zusammen und kann vom jeweiligen Absatzkanal abhängig gemacht werden. Die Höhe ist in der Individualvereinbarung zwischen Höme und dem Veranstalter festgelegt. Die variable Komponente bezieht sich auf den effektiv durch den End-Kunden bezahlten Bruttoticketpreis (inkl. Steuern und ggf. Rabatten). Die System-/Ticketgebühr, die Warenkorbgebühr und die Zahlungsabwicklungsgebühr entfällt und wird dem Veranstalter von Höme folglich nicht berechnet, wenn kostenlose Tickets über die spezifisch hierfür geschaffene Funktion in der Portal-Software erstellt werden. Die maximale Anzahl der kostenfreien Tickets pro Veranstaltung ist der Individualvereinbarung zu entnehmen.

5.5 Warenkorbgebühr: Die Warenkorbgebühr fällt an für jede über die Portal-Software abgewickelte Transaktion. Sie setzt sich aus einer fixen und/oder einer variablen Komponente zusammen. Die Höhe ist in der Individualvereinbarung zwischen Höme und dem Veranstalter festgelegt. Die variable Komponente bezieht sich auf den effektiv durch den End-Kunden bezahlten Bruttoticketpreis (inkl. Steuern und ggf. Rabatten). 

5.6 Zahlungsabwicklungsgebühr: Höme berechnet dem Veranstalter eine Zahlungsabwicklungsgebühr in der in der Individualvereinbarung genannten Höhe bezogen auf den vom End-Kunden getätigten Einkaufswert (d.h. den gesamten Wert des Warenkorbs des End-Kunden). 

5.7 Rückbuchungsgebühr: Rückbuchungsgebühren fallen nur bei der Nutzung von SEPA-Lastschrift an. SEPA-Lastschrift ist standardgemäß nicht für die Nutzung aktiviert. Sollte der Veranstalter SEPA-Lastschrift nutzen wollen und kommt es infolge eines Widerspruchs eines End-Kunden gegen einen Zahlungsvorgang zu einer Rückbuchung (Chargeback) des dem End-Kunden vom Veranstalter berechneten Betrages, so stellt Höme dem Veranstalter eine Rückbuchungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 (bzw. den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) pro Ticket in Rechnung. Die Rückbuchung von Tickets und die Berechnung der Rückbuchungsgebühr lassen die sonstigen Gebühren für von Höme bereits erbrachte Leistungen unberührt (d.h. der Veranstalter bleibt auch in diesem Fall für die Erstattung der bereits ausgelösten Gebühren (z.B. Ticket-, Warenkorb- und Zahlungsabwicklungsgebühr) gegenüber Höme verpflichtet).

5.8 Gebühr für die Nutzung von Einlassgeräten.

5.9 Abwicklungsgebühr pro Ticket bei Nutzung der POS-Software.

Abrechnung und Zahlungsabwicklung 

6.1 Höme wird dem Veranstalter jeweils zum Monatsanfang für den vorangegangen Monat in nachvollziehbarer Form eine Übersicht zu den über die Portal-Software für die jeweilige Veranstaltung des Veranstalters getätigten Umsätze zur Verfügung stellen. Die Umsatzübersicht enthält Angaben zur Anzahl der mittels der verkauften Tickets und der hierdurch erzielten Umsätze des Veranstalters sowie Angaben zu etwaigen weiteren, unter Nutzung der Portal-Software erzielten, Umsätzen des Veranstalters (bspw. durch Merchandise). Die Übersicht wird dem Veranstalter über die Portal-Software bereitgestellt und muss von dem Veranstalter selbstständig zur steuerlichen Meldung heruntergeladen werden.

6.2 Höme erstellt ggü. dem Veranstalter periodische (7-tägig) Abrechnungen tatsächlicher Einnahmen abzgl. angefallener Höme-Gebühren. Die Auszahlung der Einnahmen aus den Verkäufen von Veranstaltungstickets und Begleitprodukten abzüglich der nach Ziff. 6 geschuldeten Höme-Gebühren an den Veranstalter erfolgt ab EUR 250,00 Umsatz binnen 7 Tagen auf das im Festivalclub hinterlegte Konto des Veranstalters. Ist der Umsatz während der letzten 7 Tage unterhalb EUR 250,00 wird mit Erreichen eines Umsatzes von EUR 250,00 ausgezahlt.

6.3 Höme weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einbringbarkeit bzw. das Risiko eines Zahlungsausfalls und die zivilrechtliche Durchsetzung eines Anspruches gegen einen End-Kunden der Veranstalter trägt. Ein Zahlungsausfall liegt dann vor, wenn ein End-Kunde nach Ticketkauf die von ihm zu entrichtenden Entgelte nicht bezahlt hat. Höme informiert nach Möglichkeit über den Festivalclub zu offenen Forderungen und stellt dem Veranstalter hierfür eine entsprechende Übersicht mit den jeweiligen Transaktionen zur Verfügung. Eine erste Zahlungserinnerung im Auftrag des Veranstalters kann nach Absprache mit dem Veranstalter durch Höme versendet werden. Die vollständige oder teilweise Uneinbringlichkeit von Forderungen des Veranstalters gegen die End-Kunden berührt demgemäß die seitens des Veranstalters gegenüber Höme geschuldete Vergütung nicht und berechtigt den Veranstalter insbesondere nicht, die Vergütung Hömes zurückzuhalten, aufzurechnen, zu mindern oder sonst zu kürzen. Die vom Veranstalter zu entrichtenden Höme-Gebühren bleiben hiervon unberührt von unterliegen den Bestimmungen von Ziff. 5 und Ziff. 6. 

6.4 Managed Payments 

  • Höme nimmt End-Kunden-Entgelte unter Nutzung der von Höme gewählten Zahlungsabwicklungspartner (bspw. Payment Service Provider, Drittanbieter-Gateways, Zahlungsabwicklungsfirmen, abrechnende Banken, Händlerbanken, zusammen „Zahlungsabwicklungspartner„) entgegen. Sowohl der Veranstalter als auch Höme unterliegen den gesonderten Regelungen und Vorschriften der jeweiligen Zahlungsabwicklungspartner und der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass er unter Umständen gesonderte Vereinbarungen mit den jeweiligen Zahlungsabwicklungspartnern eingehen muss. 
  • Der Veranstalter anerkennt und stimmt zu, dass Höme entsprechend des in Ziff. 6.2 definierten Turnus, vereinnahmte End-Kunden-Entgelte für die entsprechende Veranstaltung über die jeweiligen Zahlungsabwicklungspartner an den Veranstalter auszahlt, abzüglich der in der Rechnung aufgeführten Höme-Gebühren, aufgerechneten Verbindlichkeiten oder sonstigen Beträgen, die der Veranstalter Höme gemäß dem Vertrag schuldet (auch sofern diese aus anderen Veranstaltungen des Veranstalters resultieren), sowie gemäß Ziff. 6.4(h) gebildeten Rücklagen. Der Veranstalter und Höme können abweichende Fristen für die Auszahlung vereinbaren. Der Veranstalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Höme, nach alleinigem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, zu einer entsprechenden Aufrechnung mit den an den Veranstalter zu entrichtenden Zahlungen berechtigt ist. Höme ist berechtigt, Auszahlungen für mehrere Veranstaltungen in einer Zahlungstransaktion zusammenzufassen. 
  • Der Veranstalter erhält mit der Auszahlung gem. Ziff. 6.4(b) eine entsprechende Abrechnungsübersicht. Einwendungen gegen die von Höme gestellten Abrechnungen durch den Veranstalter müssen unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Wochen nach Eingang der Abrechnung geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. 
  • Für die Nutzung der Managed Payment Lösung, erteilt der Veranstalter Höme hiermit sämtliche Ermächtigungen, Vollmachten und Rechte, 
  1. sämtliche erforderlichen Verträge, Regelungen und Bestimmungen mit Zahlungsabwicklungspartnern im Namen des Veranstalters abzuschließen, 
  2. den Einzug und die Rückerstattung von End-Kunden-Entgelten im Auftrag des Veranstalters zu ermöglichen, sofern die entsprechenden Transaktionen unter Nutzung der Portal-Software und entsprechende Zahlungsabwicklungspartner abgewickelt werden, und 
  3. dem Veranstalter den ihm gemäß Ziff. 6.4(b) zustehenden Betrag auszuzahlen. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass in Abhängigkeit der im Einzelfall gewählten Zahlungsabwicklungspartnern weitergehende Regelungen und Vorschriften getroffen und Rechte an Höme erteilt werden müssen. 
  1. Der Veranstalter ermächtigt Höme hiermit insbesondere dazu, 
  1. End-Kunden-Entgelte gemäß Ziff. 4.4 einzuziehen, auszuzahlen und einzubehalten, 
  2. Rückerstattungen an End-Kunden gemäß Ziff. 4.5 zu gewähren sowie 
  3. Stornierungen von Kreditkartenzahlungen gemäß Ziff. 4.5 zu verwalten bzw. Zahlungsabwicklungspartner hiermit zu beauftragen. 
  1. Höme kann nach eigenem Ermessen entscheiden, dem Veranstalter Beträge vor dem in Ziff. 6.4(b) definierten Zeitpunkt auszuzahlen. Forderungen von Höme gegenüber dem Veranstalter (insb. Höme-Gebühren) sind davon unberührt und müssen durch den Veranstalter stets fristgerecht nachgekommen werden. 
  2. Bei Veranstaltungen, die abgesagt, storniert oder nicht gemäß Ankündigung durchgeführt werden oder für die nach Auffassung von Höme das Risiko einer Absage, Stornierung oder Nicht- bzw. Schlechterfüllung besteht, erfolgt vorübergehend keine Zahlung an den Veranstalter, es sei denn, Höme erhält angemessene Sicherheiten für die Verpflichtungen des Veranstalters aus dem Vertrag (insb. die Höme-Gebühren). Wenn für eine entsprechende Veranstaltung bereits Zahlungen an den Veranstalter in die Wege geleitet wurden, erstattet der Veranstalter diese Zahlungen nach Aufforderung von Höme unverzüglich an Höme zurück. Ausstehende Höme-Gebühren unterliegen dem Aufrechnungsrecht gemäß Ziff. 6.4(b). 
  3. Höme ist berechtigt, einen bestimmten Anteil der End-Kunden-Entgelte nach eigenem Ermessen zur Bildung von Rücklagen einzubehalten bzw. nicht an den Veranstalter auszubezahlen, sofern es Höme basierend auf dem (ggf. zu erwartenden) Umfang von Rückerstattungen, strittigen Zahlungen, Rückbelastungen, End-Kundenbeschwerden und Betrugsvorwürfen, Änderungen am Kreditprofil des Veranstalters oder am Risikoprofil des bzw. der zugrunde liegenden Veranstaltungen, oder aus anderen Gründen notwendig erscheint, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Veranstalters aus diesem Vertrag (insb. die Entrichtung der Höme-Gebühren) sicherzustellen. Dieses Recht besteht so lange fort, bis Höme sämtliche Verpflichtungen des Veranstalters aus dem Vertrag (insb. die Entrichtung der Höme-Gebühren) als erfüllt erachtet oder der Veranstalter eine angemessene Besicherung der Verpflichtungen gewährt. 
  4. Höme weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass es bei Überweisungen an Kontoinhaber außerhalb der EU zu Differenzen aufgrund von möglichen Währungsumrechnungen und Bankgebühren bei den Zahlungseingängen kommen kann. Diese Differenzen gehen zu Lasten des Veranstalters und sind nicht durch Höme zu tragen. 

7. Managed Payments über den Zahlungsabwickler STRIPE 

7.1 Damit Höme seine Leistungen gegenüber dem Veranstalter erbringen kann, ist dieser verpflichtet, sich bei dem externen Zahlungsdienstleister STRIPE für das Produkt „STRIPE Connect“ zu registrieren (www.stripe.com/de/connect); die Registrierung des Veranstalters beinhaltet die Anerkennung der jeweils gültigen Vertragsbedingungen (www.stripe.com/de/legal/connect-account) und der Datenschutzrichtlinie von STRIPE (www.stripe.com/de/privacy). Andere Zahlungsdienstleister können nicht eingebunden werden.

7.2 Sofern die von STRIPE geforderten Vertragsbedingungen von dem Veranstalter nicht einhalten werden bzw. nicht akzeptieren werden können, können die Dienstleistungen von Höme nicht in Anspruch genommen werden.

7.3 Höme wird niemals Vertragspartner des Endkunden. Der Zahlungsprozess des Endkunden über den Zahlungsdienstleister STRIPE erfolgt auf das vom Veranstalter angegebene Konto im Wege der jeweils angebotenen Zahlungsmethoden, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc. Dabei stehen nicht immer alle Zahlungsmethoden zur Verfügung..

7.4 Höme selbst nimmt keine Zahlungen der Endkunden entgegen. Die Verantwortung für die Durchführung des Zahlungsdienstes verbleibt beim Veranstalter und dem externe Zahlungsdienstleister.

7.5 Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Endkunden darauf hinzuweisen, dass die Zahlung des Endkunden über den externe Zahlungsdienstleister STRIPE abgewickelt wird (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/connect-account) und dass die Datenschutzrichtlinie von STRIPE, einsehbar unter www.stripe.com/de/privacy, Anwendung findet.

7.6 Höme ist für den Zahlungsdienstleister nicht verantwortlich und haftet nicht für jegliche – berechtigte, vermeintlich unberechtigte oder falsche – Belastung, Gebühr bzw. Rückvergütung des Zahlungsdienstleisters.

8. Lizenzen und Geistiges Eigentum 

8.1 Mit Ausnahme der dem Veranstalter durch den Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben sämtliche Rechte an der Portal-Software und dem Festivalclub bei Höme; insbesondere werden an diesen durch den Vertrag keine Eigentumsrechte oder andere Rechte auf den Veranstalter übertragen. 

8.2 Mit Ausnahme der dem Veranstalter durch den Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben sämtliche Rechte an der Portal-Software und dem Festivalclub bei Höme; insbesondere werden an diesen durch den Vertrag keine Eigentumsrechte oder andere Rechte auf den Veranstalter übertragen. 

8.3 Die folgenden Handlungen sind dem Veranstalter ausdrücklich untersagt: 

  • das Bearbeiten, Ändern, Dekompilieren oder Disassemblieren der Portal-Software, sowie das Erzeugen von Komponenten oder Produkten, die auf der Portal-Software basieren, sofern diese Tätigkeiten nicht durch den Vertrag oder zwingendes Recht ausdrücklich erlaubt sind; 
  • das Untersuchen von oder Eindringen in Netzwerke von Höme; 
  • das Umgehen von Nutzerbeschränkungen oder anderen Beschränkungen, die vertraglich vereinbart oder technisch die Bereiche des Festivalclubs eingebaut sind; 
  • das Entfernen von Marken oder Kennzeichen hinsichtlich des geistigen Eigentums am Festivalclub oder einzelner ihrer Bestandteile; 
  • die Nutzung des Festivalclubs oder Teilen von diesem, um 
  1. ein damit konkurrierendes Produkt zu erzeugen, oder 
  2. das Design oder die Funktionsweise des Festivalclubs zu kopieren oder anderweitig rechtswidrig zu verwenden. 

8.4 Sofern Höme dem Veranstalter gegenwärtig oder künftig die Möglichkeit bietet, zusätzliche Produkte, Services, Software oder andere Komponenten von Drittanbietern den Festivalclub zu integrieren oder zu nutzen, so wird für diese zusätzlichen Komponenten und ihre Nutzung ausschließlich der jeweilige Drittanbieter Vertragspartner des Veranstalters. Der Veranstalter erkennt ausdrücklich an, dass allein der Drittanbieter für die Zurverfügungstellung dieser zusätzlichen Komponenten verantwortlich ist und Höme daher in keiner Weise für deren Verfügbarkeit und Funktionsweise sowie die Kompatibilität mit dem Festivalclub verantwortlich ist und daher auch keine Haftung für allfällige Schäden aus der Nutzung solcher Komponenten übernimmt. Höme weist den Veranstalter darauf hin, dass Komponenten von Drittanbietern womöglich ohne Vorankündigung von diesen oder Höme geändert oder eingestellt werden können. 

8.5 Der Veranstalter räumt Höme an allen im Zusammenhang mit dem Festivalclub verarbeiteten Inhalten ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht in dem Umfang ein, wie es für deren jeweilige bestimmungsgemäße Nutzung bei der Verarbeitung im Rahmen des Festivalclubs erforderlich ist. 

8.6 Der Veranstalter räumt Höme die notwendigen Nutzungsrechte ein, die Firma oder die sonstige Geschäftsbezeichnung des Veranstalters und dessen Kennzeichen als Referenz in Veröffentlichungen im Internet (z.B. auf der offiziellen Internetseite von Höme) oder anderen elektronischen Medien sowie Printmedien zu nennen. 

8.7 An allen vom Veranstalter eingebrachten Vorschlägen oder Anfragen hinsichtlich der Änderung und Erweiterung des Festivalclubs bzw. der Portal-Sofftware, einschließlich Feedback zu bestehenden und künftigen Funktionen, räumt der Veranstalter Höme das unentgeltliche, übertragbare, unterlizenzierbare, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung einschließlich der Bearbeitung und Weiterentwicklung ein. 

9. Rechte und Pflichten 

9.1 Im Rahmen der Inanspruchnahme des Festivalclubs wird der Veranstalter insbesondere und zusätzlich zu den in den AGB genannten Pflichten sicherstellen und im Verhältnis zu Höme dafür einstehen, 

  1. sämtliche für den Veranstalter geltenden und auf diesen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen einzuhalten (z.B. Vorschriften des Datenschutzes und des E- Commerce); der Veranstalter sichert Höme diesbezüglich insbesondere zu, die gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher als End-Kunden zu erfüllen (z.B. die gesetzlichen Informationspflichten und verbraucherschutzrechtliche Pflichtangaben zu beachten); 
  2. seine eigene Datenschutzerklärung sowie die Datenschutzerklärung von Höme (in der jeweils gültigen Fassung, die ihm Höme zugänglich machen wird) gut sichtbar beim Checkout-Prozess zu platzieren und dem End-Kunden zur Verfügung zu stellen; 
  3. sämtliche aufgrund gesetzlicher Verpflichtung des Veranstalters gegenüber dem End-Kunden zu erhebenden und an die zuständigen Finanzbehörden abzuführenden Steuern und Abgaben ordnungsgemäß vom Veranstalter zu erheben und an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen (es liegt allein in der Verantwortung des Veranstalters zu ermitteln, welche Umsatz-, Vergnügungs-, Mehrwert-, Verbrauchs- und anderen Steuern, Zölle, Abgaben und Gebühren für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Festivalclub generierten Umsätze anfallen); 
  4. sämtliche von Höme über den Festivalclub zur Verfügung gestellten und als verpflichtend gekennzeichnete Vertragsbestandteile (bspw. Nutzungsbedingungen oder AGB) in den Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem End-Kunden zu integrieren; 
  5. weder über den Festivalclub bzw. von Höme bereitgestellter End-Kunden-Bereiche noch über andere Plattformen Tickets oder andere Angebote anzubieten oder zu verkaufen, Veranstaltungen zu planen, durchzuführen oder zu bewerben, Verlinkungen einzubauen oder anderweitige Veröffentlichungen zu machen, deren Inhalte rechtswidrig, beleidigend, verleumderisch, rassistisch, obszön, bedrohend, unethisch oder sonst diskriminierend, pornographisch, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend, wettbewerbswidrig, irreführend oder sonst gesetzes- oder sittenwidrig sein könnten; 
  6. weder über den Festivalclub bzw. von Höme bereitgestellter End-Kunden-Bereiche noch über andere Plattformen Tickets oder Angebote anzubieten oder zu verkaufen, Veranstaltungen zu planen, durchzuführen oder zu bewerben, Verlinkungen einzubauen oder anderweitige Veröffentlichungen zu machen ohne hierzu berechtigt zu sein und sämtliche Rechte geistigen Eigentums Dritter zu achten (d.h. z.B. urheber- und markenrechtliche Bestimmungen zu beachten und Inhalte nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu verwenden); 
  7. gegenüber den End-Kunden vor der Veröffentlichung einer Veranstaltung oder eines anderen Angebots sämtliche Angaben und Informationen auf ihre Wahrheitsmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Transparenz und Aktualität zu prüfen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Übertragungsbeschränkungen, Zugangskontrollen, Form der vorzuzeigenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Rückerstattungsmöglichkeiten und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines End-Kunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) und nur wahrheitsgemäße, richtige, vollständige, transparente, aktuelle und nicht irreführende Angaben zu machen und etwaige Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeiten und/oder Änderungen (z.B. infolge einer Verschiebung, Änderung oder Absage einer Veranstaltung) unverzüglich zu korrigieren und den End-Kunden zu kommunizieren (dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme bei der Erstellung von Veranstaltungen im Auftrag des Veranstalters tätig werden); sobald der Veranstalter beabsichtigt eine Veranstaltung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder in irgendeiner Weise zu ändern, muss der Veranstalter die End-Kunden klar und frühzeitig hierüber informieren; 
  8. vorbehaltlos alle Verpflichtungen gegenüber End-Kunden bezüglich Tickets und anderen Angeboten, Produkten und Dienstleistungen, die durch die Portal-Software vertrieben, ausgelöst und bestätigt wurden, zu akzeptieren, einzulösen und zu erfüllen; 
  9. eine Veranstaltung nur dann über die Portal-Software anzulegen und Tickets gegenüber den End-Kunden anzubieten, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung ernsthaft beabsichtigt, zu ihrer Durchführung berechtigt ist und ihm die hierfür notwendigen personellen, sachlichen und finanziellen Mittel zur Verfügung stehen oder zum Zeitpunkt der Veranstaltung zur Verfügung stehen werden sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderlichen Versicherungen abgeschlossen wurden; 
  10. gegenüber den End-Kunden nicht den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, als käme ein Vertragsschluss zwischen den End-Kunden und Höme zustande; 
  11. keine der in Ziff. 7.3 genannten verbotenen Handlungen vorzunehmen; 
  12. dass keine Vereinbarung oder sonstige Absprachen zwischen ihm und einem Dritten (bspw. der Veranstaltungslocation, dem Träger oder Betreiber dieses Ortes) bestehen, die den Veranstalter daran hindern oder ihn beschränken, die Portal-Software nach Maßgabe des ihm vorliegenden Vertrags und dieser AGB zu beziehen und zu nutzen. Der Veranstalter bestätigt zudem, dass er zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt und befugt ist, Höme entsprechend diesem Vertrag zu beauftragen; 
  13. die Zugangsdetails (Nutzername/E-Mail und Passwort) zu Veranstalter- und Benutzerkonten sowie ggf. zu Portal-Software-APIs geheim zu halten und Dritten keinen Zugang zur oder Einblick in den Festivalclub oder andere Höme- Services zu gewähren (inkl. Hardware) und Höme zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte Zugang oder Einsicht in den Festivalclub oder seiner Teilbereiche erhalten haben könnten; 
  14. dass Mitarbeiter des Veranstalters, die den Festivalclub oder andere Höme- Services nutzen oder in Anspruch nehmen, in angemessenen Sicherheitsverfahren und -methoden geschult werden; 
  15. keine Handlungen vorzunehmen, welche die Portal-Software, Bereiche des Festivalclubs oder die Höme- Infrastruktur einer übermäßigen Belastung aussetzen oder auf andere Weise das Funktionieren des Festivalclubs stören oder gefährden (z.B. durch Upload von schädlichen Dateien oder Programmen wie Computerviren, Würmern, Trojanern etc.); 
  16. den Festivalclub nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und auch im Übrigen nur vertragsgemäß zu nutzen; 
  17. alle bzgl. des Festivalclubs in Anspruch genommenen sowie sämtliche besonderen Bedingungen, Voraussetzungen, Hinweise und Aufforderungen zu akzeptieren, zu erfüllen und nachzukommen; und 
  18. fällige Forderungen fristgerecht an Höme zu zahlen. 

9.2 Im Falle eines Verstoßes gegen eine der im Vertrag genannten Pflichten wird der Veranstalter effektive Maßnahmen ergreifen, um diesen Verstoß umgehend abzustellen und seine Folgen zu beseitigen. Sollte der Veranstalter hierfür der technischen Unterstützung von Höme bedürfen, so wird der Veranstalter dies Höme unverzüglich mitteilen. Höme behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen entsprechende Vorfälle zu untersuchen und der Veranstalter sichert Höme zu, sämtliche erforderlichen Informationen, die zur Klärung des Vorfalles dienen, Höme zur Verfügung zu stellen. 

9.3 Liegen Höme Anhaltspunkte dafür vor, dass durch den Veranstalter veröffentlichte Informationen, Daten oder sonstige Inhalte gegen eine der im Vertrag genannten Pflichten des Veranstalters verstoßen, so ist Höme – unbeschadet weitergehender vertraglicher oder gesetzlicher Rechte – berechtigt (dem Veranstalter gegenüber aber nicht verpflichtet), diese Informationen, Daten oder sonstigen Inhalte des Veranstalters ganz oder teilweise zu korrigieren, zu entfernen oder deren Veröffentlichung über die Höme- Plattform zu unterbinden. 

9.4 Wenn Höme schwerwiegende und/oder fortgesetzte Verstöße gegen eine der im Vertrag genannten Pflichten des Veranstalters feststellt, ist Höme – unbeschadet weitergehender vertraglicher oder gesetzlicher Rechte – berechtigt, ohne Vorankündigung einzelne oder alle Veranstaltungen nicht zur Veröffentlichung zuzulassen, zu sperren und/oder zu entfernen, das Kundenkonto des Veranstalters bei Höme vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, den Zugang zum Festivalclub zu beendigen sowie den Vertrag mit dem Veranstalter außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (gemäß Ziff. 13.2). Ein schwerwiegender und ein sofortiges Handeln von Höme rechtfertigender Verstoß ist insbesondere dann gegeben, wenn sich Höme der Verdacht aufdrängen muss, dass eine Veranstaltung nicht bestimmungsgemäß durchgeführt wird (z.B. anhand hoher Rückbuchungsquoten von End-Kunden (>3%) oder vergleichsweise zahlreicher Beschwerden von End-Kunden über den Veranstalter) oder vermutet werden kann, dass der Veranstalter die Portal-Software in betrügerischer Absicht zum Schaden der End-Kunden oder der Allgemeinheit nutzt oder zu nutzen beabsichtigt. 

10. Systemverfügbarkeit, Support

10.1 Höme gewährt eine Gesamtverfügbarkeit es Festivalclubs von 98,5% im Jahresschnitt. 

10.2 Höme stellt nach Möglichkeit telefonischen Support unter der auf der Website angegebenen Telefonnummer bereit. Die Erreichbarkeit per Telefon wird nicht garantiert. Der Veranstalter aufgefordert, im Falle eines Nichterreichens per Telefon seine Anfrage per E-Mail zu stellen bzw. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Höme bleibt vorbehalten, telefonisch eingehende Anfragen per E-Mail an die vom Veranstalter hinterlegt E-Mail-Adresse zu beantworten. 

11. Keine Garantie oder Gewährleistung 

11.1 Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Höme die vom Veranstalter mittels der Portal-Software bzw. dem Festivalclub erstellten bzw. veröffentlichten Daten, Informationen und sonstigen Inhalte nicht auf ihre Klarheit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Höme übernimmt hierfür demgemäß auch keine Garantie, Gewährleistung, Beschaffenheitsvereinbarung oder sonstige Einstandspflicht (weder gegenüber dem Veranstalter noch gegenüber den End-Kunden). Höme übernimmt dementsprechend keine Haftung für Schäden aus fehlerhaften, unwahren, unrichtigen, unvollständigen oder sonstigen Veröffentlichungen des Veranstalters; dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt. 

11.2 Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Höme keine Garantie oder Gewährleistung dafür übernimmt, dass die Nutzung oder Inanspruchnahme von durch Höme erbrachte Dienstleistungen (insb. des Festivalclubs oder der Portal-Software) den im Rechtsverhältnis des Veranstalters zu seinen End-Kunden anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere den Vorgaben des E-Commerce, des Verbraucher- und Datenschutzes) Rechnung trägt und mit diesen übereinstimmt. Höme übernimmt keine Haftung dafür, dass ein Veranstalter die anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einhält. Es ist die alleinige Verantwortung des Veranstalters sicherzustellen, dass diese Bestimmungen im Rechtsverhältnis des Veranstalters zu den End-Kunden eingehalten und befolgt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme bei der Erstellung von Veranstaltungen im Auftrag des Veranstalters tätig werden, der Veranstalter von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt oder wenn der Veranstalter Dritt-Applikationen nutzt, die nicht Teil dieses Vertrags sind. 

11.3 Höme ist um eine möglichst stetige Verfügbarkeit der Portal-Software für den Veranstalter bemüht. Notwendige Software-Updates sowie nie auszuschließende technische Störungen und ähnliche Ereignisse (z.B. Stromausfälle) können die Verfügbarkeit der Portal-Software vorübergehend beeinträchtigen. Dem Veranstalter ist dies bewusst und er ist damit einverstanden, dass Höme keine Garantie, Gewährleistung, Beschaffenheitsvereinbarung oder sonstige Einstandspflicht für die jederzeitige Verfügbarkeit der Portal-Software übernimmt. Erkennt der Veranstalter, dass sein Kundenkonto oder die Funktionsfähigkeit der Portal-Software gestört oder fehlerbehaftet sein könnte, so wird er Höme im Interesse einer möglichst zügigen Behebung der Störung oder des Fehlers unverzüglich unterrichten. Dem Veranstalter ist bewusst, dass die Nutzung der Portal-Software bzw. des Festivalclubs insgesamt über das Internet und über Netzwerke und Server erfolgt, die nicht von Höme betrieben werden. Höme übernimmt keinerlei Verantwortung für den Internet-Zugang, die Datenleitungen oder die Server des Veranstalters oder Dritter. Der Veranstalter wird für die Nutzung der Portal-Software bzw. des Festivalclubs insgesamt eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite sowie einen aktuellen und für geschäftliche Zwecke allgemein gebräuchlichen Internetbrowser verwenden. 

12. Anwerbung des Veranstalters durch Vertriebspartner 

Sofern der Veranstalter durch einen Dritten geworben wurde, stimmt der Veranstalter hiermit ausdrücklich zu, dass Höme mit dem Dritten veranstaltungsbezogene (aber ausdrücklich nicht teilnehmerbezogene) Daten (z.B. Anzahl verkaufter Tickets und Verkaufspreise) des Veranstalters zum Zweck der Provisionsabrechnung teilen kann. 

13. Haftung, Haftungsfreistellung 

13.1 Höme haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf die typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schäden. 

13.2 Soweit eine Haftung von Höme nach dem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Veranstalter auftretenden Vertreter Anwendung. 

13.3 Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Höme einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Portal-Software bzw. des Festivalclubs insgesamt übernommen hat oder Höme und der Veranstalter eine Beschaffenheitsvereinbarung diesbezüglich getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben gleichfalls unberührt. 

13.4 Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet eine Partei nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt aus Verzögerungen oder dem Unterbleiben von Leistungen resultieren. Hiervon unberührt bleibt die jeder Partei obliegende Schadensminderungspflicht. 

13.5 Der Veranstalter wird Höme von sämtlichen Schäden sowie von sämtlichen gerichtlich oder außergerichtlich erhobenen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einer schuldhaften Verletzung der in dem Vertrag genannten Pflichten des Veranstalters resultieren oder hiermit in Zusammenhang stehen. Dies umfasst auch diejenigen angemessenen Kosten und Aufwendungen, die Höme zur Verteidigung oder Verfolgung seiner Rechte entstehen. 

13.6 Der Veranstalter stellt Höme von allen Kosten, Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten), Schäden, Verlusten (einschließlich Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder entgangenem Gewinn), Haftung, Forderungen, Ansprüchen, Klagen oder Verfahren frei, die bei Höme im Zusammenhang mit Folgendem anfallen: 

  1. der Einhaltung von Weisungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Personenbezogenen Daten (einschließlich Weisungen im Zusammenhang mit natürlichen Personen, die ihre Betroffenenrechte gemäß der EU-Datenschutzgesetzgebung wahrnehmen, und jede Weisung solche Daten aufzubewahren, weiterzugeben, ergänzen oder anderweitig zu verarbeiten) durch Höme; oder 
  2. jede Verletzung der Datenschutzvereinbarung. 

13.7 Der Veranstalter hält Höme von sämtlichen Kosten, Gebühren und Aufwendungen frei, die Höme im Zusammenhang mit der Stornierung von Kreditkartenzahlungen oder sonstigen Rückbuchungen anfallen (vorbehaltlich grobfahrlässigen oder absichtlichen Handelns von Höme). 

13.8 Höme haftet nicht für Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und einem End-Kunden sowie etwaigen daraus erwachsenden Ansprüchen des End-Kunden, worauf Höme End-Kunden gegebenenfalls hinweisen wird; der Veranstalter hält Höme von sämtlichen Kosten, Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten), Schäden, Verlusten (einschließlich Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder entgangenem Gewinn), Haftung, Forderungen, Ansprüchen, Klagen oder Verfahren jeglicher Art und Ausprägung, bekannt und unbekannt, offen- und verdeckt, frei, die Höme aufgrund einer Streitigkeit mit einem End-Kunden im Zusammenhang mit vom Veranstalter beworbenen Veranstaltungen oder anderen Angeboten anfallen. 

13.9 Höme haftet nicht für allfällige Schäden des Veranstalters, wenn Höme schwerwiegende und/oder fortgesetzte Verstöße gegen den Vertrag oder geltendes Recht des Veranstalters feststellt und in der Folge einzelne oder alle Veranstaltungen nicht zur Veröffentlichung zulässt, sperrt und/oder entfernt, das Kundenkonto des Veranstalters bei Höme vorübergehend oder dauerhaft sperrt, den Zugang zum Festivalclub beendet sowie den Vertrag mit dem Veranstalter außerordentlich aus wichtigem Grund kündigt. 

13.10 Der Veranstalter anerkennt, dass elektronische Geräte, Kommunikation und Datenbanken Fehler, Hacking, Abstürze, Manipulationen und Einbrüchen unterliegen können. Höme trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen, um solche Vorfälle zu vermeiden, garantiert aber nicht, dass solche Vorfälle nicht stattfinden. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Portal-Software oder des Festivalclubs, die nicht von Höme zu verantworten sind, übernimmt Höme keine Haftung (bspw. Geräte oder Dienstleistungen Dritter, die von der Portal-Software oder dem Festivalclub genutzt werden). Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen des Festivalclubs und/oder einzelner Dienste der Portal-Software kommen kann. 

13.11 Höme übernimmt keine Haftung für Schäden aus Verlust oder zu spät eingetroffene oder fehlerhaften Hard-Tickets, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Höme zurückzuführen sind. 

14. Exklusivität, Reseller Ausschluss

14.1 Sofern nicht abweichend in der Individualvereinbarung vorgesehen, wird der Veranstalter sämtliche Tätigkeiten, die unter den Vertragsgegenstand gemäß dem Vertrag im Bereich des Ticketing und des Merchandisings fallen, während der Dauer des Vertrages exklusiv unter Inanspruchnahme der Portal-Software vornehmen. Sofern im Vertrag nicht abweichend geregelt, umfasst die Exklusivität sämtliche vom Veranstalter oder mit diesem verbundenen Unternehmen ausgerichteten Veranstaltungen während der Laufzeit des Vertrages. 

14.2 Der Veranstalter wird insbesondere davon absehen, Dritte, die mit Höme in Wettbewerb stehen, mit dem Verkauf von Tickets oder der Vornahme entsprechender Dienstleistungen zu beauftragen (zur Klarstellung: dies betrifft nicht Eigengeschäfte des Veranstalters) und End-Kunden zur Nutzung von Dienstleistungen Dritter zu bewegen oder den Vertragsschluss (oder wirtschaftlich gleichgestellte Ergebnisse) zwischen dem Veranstalter und End-Kunden unter Umgehung der Portal-Software herbeizuführen. Der Veranstalter sichert Höme zu, für durch die Verletzung der Exklusivitätspflicht entstandene Schäden und Verlusten (einschließlich Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder entgangenem Gewinn) von Höme vollumfänglich zu haften.

14.3 Der Veranstalter darf die von Höme gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen. 

15. Laufzeit des Vertrages; Kündigung 

15.1 Soweit vertraglich nicht abweichend geregelt, wird der Vertrag für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen. 

15.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Für Höme ist ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere dann gegeben, wenn (i) der Veranstalter schwerwiegend und/oder fortgesetzt gegen eine der in dem Vertrag genannten Pflichten verstößt, (ii) der Veranstalter seine Zugangsdaten zum Festivalclub Dritten zur Nutzung überlässt oder die unberechtigte Nutzung oder Einsichtnahme durch Dritte duldet, (iii) über das Vermögen des Veranstalters ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. dieses mangels Masse abgelehnt wird. Soweit dies gesetzlich erforderlich ist, kann die Kündigung aus wichtigem Grund nur nach vorheriger Abmahnung erfolgen. 

15.3 Ordentliche Kündigung und Kündigung aus wichtigem Grund haben schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. 

15.4 Im Falle der Beendigung dieses Vertrags (Zeitablauf; Kündigung) wird Höme eine Rechnung auf den Beendigungszeitpunkt erstellen. Die Bestimmungen des Ziff. 6.2 gelten für diese Rechnung entsprechend.

15.5 Eine Kündigung des Vertrages, der die Nutzung des Festivalclubs zum Gegenstand hat, lässt den Nutzungsvertrag für die unentgeltliche Nutzung des Netzwerks unberührt. Der Nutzungsvertrag bedarf insoweit einer gesonderten Kündigung gemäß den darin geregelten Bedingungen. 

16. Schlussbestimmungen

16.1 Vertraulichkeit: Soweit nichts anderweitig vereinbart wurde, verpflichten sich die Parteien gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit des Vertrages erhaltenen vertraulichen Informationen. Vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinn sind alle persönlichen, wirtschaftlichen und technischen Informationen, die von einer Partei an die andere Partei verbal, schriftlich oder elektronisch übermittelt wurden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur bzw. den Umständen nach als vertraulich zu verstehen sind, weil sie den Inhalt, die Durchführung und Abwicklung des Vertrages betreffen (z.B. den Festivalclub, API- Dokumentationen, Vertragsbestandteile und -konditionen, nicht-öffentliche technische Informationen und Know-How). Nicht hierunter fallen solche Informationen, die 

  1. nachweislich rechtmäßig von Dritten erlangt wurden; 
  2. nachweislich im Rahmen eigener unabhängiger Entwicklungen erarbeitet wurden; und/oder 
  3. allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag vorgesehene Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt werden. 

16.2 Gesamter Vertrag: Der Vertrag stellt in Bezug auf den Festivalclub die vollständigen rechtsverbindlichen Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und Höme dar. Er ersetzt alle früheren und noch bestehenden Verträge hinsichtlich desselben Vertragsgegenstandes. 

16.3 Auslegung: Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dienen lediglich der Orientierung. Sie sind für die Auslegung nicht maßgeblich. Verweise auf andere Textstellen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf diese AGB. Anlagen sind integraler Bestandteil des Vertrags. 

16.4 Mitteilungen und Änderungen: Sämtliche Mitteilungen von Höme werden dem Veranstalter schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) mitgeteilt. Höme ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Hierzu wird Höme den Veranstalter rechtzeitig vor dem beabsichtigten der Änderung über die Änderung der AGB informieren und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass die geänderten AGB gegenüber dem Veranstalter auch ohne dessen ausdrückliche Zustimmung wirksam werden, wenn der Veranstalter nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Geltung der geänderten AGB widerspricht. 

16.5 Keine Vertragsübertragung: Die Übertragung des Vertrages durch eine Partei auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei. Höme ist jedoch berechtigt, und der Veranstalter erteilt hiermit unwiderruflich seine Zustimmung, den Vertrag oder einzelne oder mehrere daraus abgeleitete Rechte und Pflichten auf ein mit Höme verbundenes Unternehmen zu übertragen. 

16.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. 

16.7 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme der Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.

Anlage 1 zu den AGB
Informationen für Geschäftspartner der Höme – Für Festivals GmbH in Europa  zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten

Die Höme – Für Festivals GmbH („Höme“ bzw. das „Unternehmen oder „wir““) verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Privatsphäre ihrer Geschäftspartner zu schützen. 

Geschäftspartner“ (nachfolgend auch „Sie“, „Ihre/r“) bezeichnet jede natürliche Person, mit der Höme in einer Geschäftsbeziehung steht, insbesondere Vertreter und Mitarbeiter von Kunden, Veranstaltern, Zulieferern, Dienstleistern und Konkurrenten. Der Zweck dieses Schreibens liegt darin, künftige und gegenwärtige Geschäftspartner in Europa über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Höme zu informieren. Zu dieser Information ist Höme nach der DSGVO verpflichtet. 

I. Zuständigkeiten und Kontaktdaten 

Verantwortlicher für Ihre personenbezogenen Daten ist der Datenschutzbeauftragte von 

Höme – Für Festivals GmbH 
c/o Bildau & Bussmann, Gerichtstrasse 23, 13347 Berlin, Deutschland

Tel.: 0049 371 356 025 35
E-Mail: datenschutz@hoemepage.com 
Website: www.hoemepage.com

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Daniele Archidiacono
PROLIANCE GmbH
Leopoldstraße 21, 80802 München, Deutschland 
Tel.: +49 89 250 039 225
E-Mail: d.archidiacono@datenschutzexperte.de

II. Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, soweit dies für die Wahrung der berechtigten Interessen von Höme (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erforderlich ist, unter anderem, 

  • zum Abschluss oder zur Durchführung von Verträgen und anderen Geschäftsbeziehungen (z.B. im Rahmen des Registrierungsprozesses, der Einrichtung eines Benutzerkontos sowie im Zusammenhang mit Zahlungen etc.) oder zur Erstellung oder Beantwortung von Angebotsanfragen, zur Festlegung der Bedingungen des Vertragsverhältnisses und im Hinblick auf Produktentwicklungsaktivitäten, und zwar jeweils mit unseren Kunden, Zulieferern, Dienstleistern und Wettbewerbern, für die Sie ggf. als Vertreter oder Mitarbeiter tätig sind; 
  • um Ihre personenbezogenen Daten innerhalb des Unternehmens für interne Verwaltungszwecke (z. B. für die Buchhaltung) zu übermitteln; 
  • um die IT-Sicherheit und den IT-Betrieb sicherzustellen; 
  • zum Einsatz von Dienstleistern, insbesondere internen und externen IT-Dienstleistern, die unsere Geschäftsprozesse unterstützen; 
  • um Compliance-Untersuchungen durchzuführen; um die Gebäude- und Anlagensicherheit zu gewährleisten (dies schließt auch eine Videoüberwachung mit ein, soweit zum Schutz unserer Betriebsgelände erforderlich). 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt darüber hinaus zwecks Erfüllung von Verträgen mit Einzelpersonen (natürlichen Personen), mit denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten, beispielsweise zur Abwicklung von Verträgen und anderen Geschäftsbeziehungen (z.B. im Rahmen des Registrierungsprozesses, der Einrichtung eines Benutzerkontos sowie im Zusammen

hang mit Zahlungen etc.) oder zur Erstellung und Beantwortung von Angebotsanfragen von Einzelpersonen, zur Festlegung der Bedingungen des Vertragsverhältnisses und im Hinblick auf Produktentwicklungsaktivitäten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). 

Zudem unterliegt Höme verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), die die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich machen können. Diese rechtlichen Verpflichtungen können sich beispielsweise aus steuerrechtlichen, außenhandelsrechtlichen oder sanktionsrechtlichen Vorschriften ergeben. 

III. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten 

Innerhalb des Unternehmens haben ausschließlich autorisierte Mitarbeiter von Höme mit entsprechenden Zuständigkeiten Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten. 

Wir sind befugt, Dritte mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, wie beispielsweise IT-Dienstleistungen zu beauftragen. Ferner setzen wir Rechtsberater, Unternehmensberater, Prüfer ein. Diese Dritte erbringen die Dienstleistungen für uns unter unserer Aufsicht und gemäß unseren Anweisungen und können Zugang zu personenbezogenen Daten haben, soweit dies für die Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlich ist. 

Darüber hinaus können wir, soweit rechtlich zulässig, Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder im Unternehmensinteresse an Behörden (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden), Gerichte und sonstige staatliche Stellen im In- und Ausland übermitteln. 

Für einige Kontaktformulare zu bestimmten Themen verwenden wir den Dienst Typeform der Typeform S.L., Carrer Bac de Roda, 163, 08018 Barcelona. Die eingegebenen Daten werden bei diesem Dienst gespeichert und an uns weitergeleitet bzw. uns zugänglich gemacht. Eine eigene Nutzung dieser Daten durch Typeform findet nicht statt.Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigten Interessen des Verantwortlichen). Wir haben ein berechtigtes Interesse an der zielgerichteten und individuell nach Themen und Fragen angepassten Darstellung von Kontaktformularen zu spezifischen Themen und der Möglichkeit diese selbst schnell und kostengünstig anzupassen. Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

IV. Ihre Rechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Sie das Recht, Informationen über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen und Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. 

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie dieser Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Widerspruchsrecht), sofern sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte an die angegebenen Kontaktdaten. 

Darüber hinaus haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen. 

V. Kontakt

Sollten Sie Fragen, Anmerkungen oder Vorschläge zu diesem Informationsschreiben oder zu unserem Umgang mit dem Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. 

Jeder unserer Mitarbeiter und alle Mitarbeiter von externen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. ALLE DATEN WERDEN STRENG VERTRAULICH BEHANDELT UND UNTER EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN FÜR DEN IN DEM MASSGEBLICHEN LAND JEWEILS VORGESCHRIEBENEN ZEITRAUM AUFBEWAHRT.